Der Begriff Corpus Delicti (lateinisch für "Körper des Verbrechens") bezeichnet im juristischen Kontext den Beweis, dass eine Straftat tatsächlich begangen wurde. Es geht nicht um die Leiche eines Opfers, sondern um den konkreten Nachweis, dass ein Verbrechen stattgefunden hat.
Das Corpus Delicti besteht aus zwei Hauptbestandteilen:
Der Tatbestand: Der Nachweis, dass die Elemente einer bestimmten Straftat erfüllt sind (z.B. bei Diebstahl: die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache). Mehr Informationen dazu finden Sie hier: https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Tatbestand
Der Nachweis eines Schadens: Es muss ein Schaden oder Verlust entstanden sein, der durch die mutmaßliche Straftat verursacht wurde.
Bedeutung im Strafprozess:
Das Vorliegen des Corpus Delicti ist eine Voraussetzung für die Einleitung und Durchführung eines Strafprozesses. Ohne den Nachweis, dass überhaupt eine Straftat begangen wurde, kann niemand für diese zur Rechenschaft gezogen werden.
Beispiele:
Abgrenzung zur Täterschaft:
Das Corpus Delicti beweist nicht, wer die Straftat begangen hat. Es beweist lediglich, dass eine Straftat begangen wurde. Die Frage der https://de.wikiwhat.page/kavramlar/T%C3%A4terschaft ist davon zu unterscheiden und muss gesondert bewiesen werden.
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